Zone A (Integrale Reserve)
Es ist erlaubt:
- Der Zugang wird dem Personal der Verwaltungsstelle für Dienstleistungstätigkeiten und dem wissenschaftlichen Personal für die Durchführung genehmigter Forschungstätigkeiten gewährt.
- Die Organisation von geführten Unterwassertouren, die von der Verwaltungsbehörde geregelt werden, in den angrenzenden Gebieten auf vorher festgelegten Routen, wobei die Anforderungen des Umweltschutzes berücksichtigt werden.
- Rettungs- und Überwachungsmaßnahmen.
- Im Auftrag der Verwaltungsbehörde durchgeführte Dienstleistungstätigkeiten
Es ist verboten:
- Baden.
- Berufs-, Sport- und Unterwasserfischerei.
- Die Durchfahrt von Schiffen mit Ausnahme derjenigen, die zum Meeresschutzgebiet gehören oder von diesem zugelassen sind.
Zone B (Allgemeine Reserve)
Aktivitäten der Zone A sind erlaubt.
Sie sind ebenfalls erlaubt:
- Die Navigation von Schiffen und Booten mit niedrigen Geschwindigkeiten von nicht mehr als 10 Knoten.
- Geführte Unterwassertouren werden von der Verwaltungsbehörde des Meeresschutzgebiets gemäß den in den Durchführungs- und Organisationsvorschriften festgelegten Verfahren geregelt.
- Baden.
- Freitauchen ohne Taucherbrille in voller Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verwaltungsbehörde und den Anordnungen des Hafenmeisters.
- Anlegen in den entsprechenden Einrichtungen, die von der Verwaltungsbehörde zur Verfügung gestellt werden oder mit der Notwendigkeit des Schutzes des Meeresbodens (sandiger oder felsiger Meeresboden) vereinbar sind.
- Kleinfischerei mit selektivem Fanggerät, das den Meeresboden nicht beschädigt (Stellnetze, Reusen und Trammelnetze), nur für Berufsfischer, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Dekrets Nr. 60 vom 7. Februar 2012 in der Gemeinde Villasimius ansässig sind, gemäß den im Durchführungs- und Organisationsreglement festgelegten Verfahren.
- Sportfischerei nur für Einwohner oder ihnen Gleichgestellte (Besitzer von Zweitwohnungen, Liegeplatz in der Villasimius Naval League, Jahresliegeplatz in der Villasimius Marina), mit den Techniken und Mengen, die in der Durchführungs- und Organisationsordnung vorgesehen sind.
- Walbeobachtungsaktivitäten (Cetacean Watching) in der in der Durchführungs- und Organisationsverordnung vorgesehenen Weise.
Sie sind verboten:
- Speerfischen.
- Tauchen.
- Die Verwendung von Jetskis oder Jet-Skis und ähnlichen Mitteln, die Ausübung von Wasserski und ähnlichen Wassersportarten.
Zone C (Teilweise Reserve)
Aktivitäten der Zone B sind erlaubt.
Sie sind ebenfalls erlaubt:
- Zugang zu Sportbooten.
- Befahren mit Schiffen und Booten mit geringer Geschwindigkeit von höchstens 10 Knoten. Anlegen in geeigneten Strukturen, die von der Verwaltungsbehörde zur Verfügung gestellt werden oder mit der Notwendigkeit des Schutzes des Meeresbodens vereinbar sind (sandiger oder felsiger Meeresboden).
- Kleinfischerei mit selektivem Fanggerät, das den Meeresboden nicht beschädigt (Stellnetze, Reusen und Trammelnetze), nur für Berufsfischer, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Dekrets Nr. 60 vom 7. Februar 2012 in der Gemeinde Villasimius ansässig sind, gemäß den im Durchführungs- und Organisationsreglement festgelegten Verfahren.
- Freitauchen mit und/oder ohne Taucherbrille, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Leitungsorgan gemäß den Bestimmungen des Durchführungs- und Organisationsreglements.
- Die Sportfischerei steht Einwohnern oder ihnen gleichgestellten Personen (Besitzer von Zweitwohnungen, Liegeplatz in der Villasimius Naval League, Jahresliegeplatz im Yachthafen von Villasimius) und Nicht-Einwohnern offen, mit den Techniken und Mengen, die in der Durchführungs- und Organisationsordnung vorgesehen sind.
- Walbeobachtungsaktivitäten (Cetacean Watching) in der in der Durchführungs- und Organisationsverordnung vorgesehenen Weise.
Sie sind verboten:
- Speerfischen
- Die Verwendung von Jetskis oder Jet-Skis und ähnlichen Mitteln, die Ausübung von Wasserski und ähnlichen Wassersportarten.
Zone D (Versuchsreserve)
Aktivitäten der Zone C sind erlaubt.
Sie sind ebenfalls erlaubt:
- Die Navigation von Schiffen und Booten mit niedrigen Geschwindigkeiten von nicht mehr als 20 Knoten.
Sie sind verboten:
- Speerfischen.
- Die Verwendung von Jetskis oder Jet-Skis und ähnlichen Mitteln, die Ausübung von Wasserski und ähnlichen Wassersportarten.