Das Meeresschutzgebiet "Capo Carbonara" wurde vom Ministerium für Umwelt und Schutz von Land und Meer mit einem Ministerialerlass vom 15. September 1998 eingerichtet, der später im Jahr 1999 geändert und durch den Ministerialerlass vom 7. Februar 2012 (Amtsblatt Nr. 113 vom 16. Mai 2012) vollständig ersetzt wurde. Die Verwaltung des Meeresschutzgebiets ist ausschließlich der Gemeinde Villasimius anvertraut.
Erinnern Sie sich:
Das Meeresschutzgebiet Capo Carbonara liegt fast vollständig innerhalb des Gebiets von gemeinschaftlichem Interesse (GGB), das gemäß der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG
Im Meeresschutzgebiet 'Capo Carbonara' gibt es mehrere besondere Schutzgebiete, die im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG eingerichtet wurden
Das Meeresschutzgebiet "Capo Carbonara" ist ein ASPIM-Gebiet (besonderes Schutzgebiet von mediterraner Bedeutung) gemäß der Übereinkommen zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzungsgefahren (Convention for the Protection of the Mediterranean Sea against the Hazards of Pollution) besser bekannt als Übereinkommen von Barcelona.